13 Fragen an die 
Vollversammlung der Gemeindevertreter
1. Wieso können die Spremberger Gemeindevertreter behaupten, sie hätten 
die„Altanschließergebühr“ nicht 
beschlossen; wenn „Diese“ doch, wie die Peitzer behaupten von Staat und Regierung zwingend 
vorgeschrieben wäre ?
2. Stimmt es, dass ein 
Gemeindevertreter zum Trink- und Abwasserverband entsendet wurde, der dort die 
Satzungen beschließt? 
3. Wer kontrolliert diesen entsendeten 
Delegierten?
4. Schreibt dieser Delegierte selbst an den 
Satzungen?
5. Kommt dieser Delegierte mit den 
Satzungs-Entwürfen in die Vollversammlung der Gemeindevertreter, die ihn 
delegiert hat oder geht er gar direkt zum Wähler?
6. Kennen alle gewählten Gemeindevertreter die 
Satzungen, die der Delegierte im Trink- und Abwasserverband “vollmachthalber“ 
verabschiedet?
7. Werden die „Entsendeten“ aus allen Gemeinden 
von ihren heimatlichen Gemeindevertretern zur Anhörung gebeten, bevor sie für 
alle gültige Beschlüsse fassen dürfen?
8. Gehen alle Großgemeinden in einem Amtsbezirk
denselben „Bismarkschen“ Weg oder entscheiden 
diese Delegierten einfach nur mit Handzeichen; ohne die Rückfrage bei denen, die 
sie einst delegiert hatten?
9. Wurden die am höchsten qualifizierten 
Gemeindevertreter zum Trink- und Abwasserverband entsendet ?
10. Warum müssen die Gemeindevertreter Beschlüsse 
fassen?
11. Ist das höchste Gremium wirklich die 
Vollversammlung der Gemeindevertreter ?
12. Wer wird mit den Beschlüssen der Gemeindevertreter “Bevollmächtigt“ ?? 
13. Was passiert wenn die Gemeindevertreter einen 
Beschluss verweigern oder ablehnen ??? 
Quelle: http://www.night-letter.de