13 Fragen an die
Vollversammlung der Gemeindevertreter
1. Wieso können die Spremberger Gemeindevertreter behaupten, sie hätten
die„Altanschließergebühr“ nicht
beschlossen; wenn „Diese“ doch, wie die Peitzer behaupten von Staat und Regierung zwingend
vorgeschrieben wäre ?
2. Stimmt es, dass ein
Gemeindevertreter zum Trink- und Abwasserverband entsendet wurde, der dort die
Satzungen beschließt?
3. Wer kontrolliert diesen entsendeten
Delegierten?
4. Schreibt dieser Delegierte selbst an den
Satzungen?
5. Kommt dieser Delegierte mit den
Satzungs-Entwürfen in die Vollversammlung der Gemeindevertreter, die ihn
delegiert hat oder geht er gar direkt zum Wähler?
6. Kennen alle gewählten Gemeindevertreter die
Satzungen, die der Delegierte im Trink- und Abwasserverband “vollmachthalber“
verabschiedet?
7. Werden die „Entsendeten“ aus allen Gemeinden
von ihren heimatlichen Gemeindevertretern zur Anhörung gebeten, bevor sie für
alle gültige Beschlüsse fassen dürfen?
8. Gehen alle Großgemeinden in einem Amtsbezirk
denselben „Bismarkschen“ Weg oder entscheiden
diese Delegierten einfach nur mit Handzeichen; ohne die Rückfrage bei denen, die
sie einst delegiert hatten?
9. Wurden die am höchsten qualifizierten
Gemeindevertreter zum Trink- und Abwasserverband entsendet ?
10. Warum müssen die Gemeindevertreter Beschlüsse
fassen?
11. Ist das höchste Gremium wirklich die
Vollversammlung der Gemeindevertreter ?
12. Wer wird mit den Beschlüssen der Gemeindevertreter “Bevollmächtigt“ ??
13. Was passiert wenn die Gemeindevertreter einen
Beschluss verweigern oder ablehnen ???
Quelle: http://www.night-letter.de