Auf die schriftliche Frage
zur Offenlegung der Berechnung, die dem Betroffenen nicht mündlich so
konkret in der Anhörung erläutert wurde bekommt der Betroffene folgende
schriftliche Auskunft:
Sehr
geehrter Herr Niewiadomsky,
wie bereits
in der Anhörung am 14.12.2010 persönlich erläutert
wurde der
Flächenbeitrag wie folgt berechnet:
Frontlänge:
164 m
Ende der
Bebauung: 167 m
Breite Grundstück in einer Tiefe von 167 m: 190 m
Berechnung:
164 m + 190 m /2 * 167 m
=
anrechenbare Grundstücksfläche: 29559 m²
29.559 m²
* 0,5 (Geschossfaktor) * 0,92 €/m² (Beitragssatz) = 13.597,14 € Flächenbeitrag
Mit
freundlichen Grüßen
i.A. Kerstin Liesk
Trinkk- und Abwasserverband
-Hammerstrom/Malxe- Peitz
Körperschaft
des öffentlichen Rechts
Kraftwerkstr. 28 a
03185
Peitz
Der Betroffene hatte zur
Anhörung die
Einwendung vorgetragen die ihm zurückgewiesen wurden und hier im Anschluss
nochmals detailliert aufgezählt werden:
(von der Straße bis zum ersten Haus über ein halber Hektar Hecken und
Wiesen ohne Kanal- Anschluss)
etwas nach vorne gebracht werden um es im
ersten Haus in die Kanalisation zu
spülen???
Es gibt noch weitere Ansatzpunkte!
(Die Antworten stehen oben
in der Berechnungsformel; welche die 7 Gemeindevertreter beschlossen haben
müssen, oder wurden diese genauso über den Tisch gezogen und hatten garnicht
gelesen, was sie da Beschlossen haben?)
Der
Einzelbürger bekommt zur Anhörung nur Mitteilungen!!!! Aber kein Gehör!!!!