Niederschrift

Seite 7

über die 08. Verbandsversammlung

des

Trink- und Abwasserverband "Hammerstroml Malxe" Peitz

am 17.06.2010

Lfd-Nr. der Nieder­ schrift

Punkt der Tages­ ordnung

Beratungsgegenstand

Beschluss

dafür

da-

Ent-

gegen hallg.

7

7

Auszug Seite 7

Ein Bürger fragt, wie weit der Verband die Satzungen rückwirkend beschließen kann. Herr Dr. Zien antwortet, wenn eine Satzung existiert und diese wirksam ist, dann ist eine entsprechende Anspruchsgrundlage da. Sollte sich herausstellen, dass eine Satzung unwirksam ist, dann kann mit Rückwirkung im Bereich der alten Satzung eine neue Satzung beschlossen werden. Der Bürger hatte mit der alten Satzung schon signalisiert bekommen, dass er etwas bezahlen muss.

Herr Dr. Zien und die Gäste verlassen den Versammlungsraum. Nichtöffentlicher Teil

Eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentli­ chen Teil der 07. Sitzung der Verbandsversammlung

Hinweis der nightletter:

Hiernach endete der öffentliche Teil der Versammlung und Einsicht in den geschlossenen Teil wird nicht gewährt! 

Legende der nightletter:

Antwort verfehlt. Satzung existiert immer!

Antwort heißt also alte Satzung wäre unwirksam.sososo???????...

Es ging immer um Anschlussgebühren bei Neuanschlüssen!!!!

Es ging noch Niemals um das umlegen von 20 Jahre alten Forderungen, für die keinerlei  Belege mehr da sind   !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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