Gemeindevertreter 
müssen Kommunal-Abgaben in der Vollversammlung der Gemeindevertreter beschließen
;nur die Trink- und Abwasserverbände schließen sich selbst aus, 
und beschließen hoheitliche Gebührensatzungen mit nur einer Stimme je 
Gemeinde; vertreten durch einen "delegierten" Gemeindevertreter. Derlei 
beschlossene Satzungen sollen angeblich die selbe Rechtskraft haben wie 
Satzungen, die in der Vollversammlung beschlossen werden.
So bestimmt eine kleine Minderheit "Delegierter" über eine große 
Mehrheit der gewählten Vertreter des Volkes.
Es liegen unserer Meinung nach unbemerkt von der Bevölkerung Grundsatzverstöße gegen die 
demokratischen Grundregeln vor, die vorschreiben, dass Kommunalabgaben grundsätzlich 
von einer Mehrheit aller gewählten Vertreter des Volkes beschlossen werden 
müssen.
Beispiel Jänschwalde:
Bürgermeister Schwietzer und Amtsdirektorin=Verbandsvorsteherin Hölzner 
behaupten auf Bürgerfragen nach der Satzung für Altanschliessergebühren:
"Die Satzung brauchen wir nicht erklären, die wird im TAV beschlossen".....und 
auf weitere Rückfrage:"Die Satzung brauchen wir nicht beschließen, dafür haben 
wir einen Vertreter Delegiert, der das dort im Abwasserverband beschließt."   (Generalvollmacht 
erteilet ?)
Es handelt sich um ein deutschlandweites aushebeln aller demokratischen 
Grundregeln durch die Abwasserzweckverbände!
Möglicherweise brächen in der Vollversammlung der Gemindevertreter Proteste aus, 
die man im Abwasserzweckverband garnicht haben will; denn schließlich müssten 
alle Flächen von allen Betrieben und alle Flächen von allen 
Wohnungsgesellschaften und alle Flächen von jedermann Bescheidet werden....Führt das zwangsläufig zur Landflucht, zur 
Aufgabe von Betriebsflächen im Osten, 
zur Ummeldung von Hauptgeschäftssitzen, und schon fließen die Steuereinnahmen in 
andere Kommunen?....
Wer kann sich noch erinnern?       " gehörlos, blind, 
sprachlos "
