Gemeindevertreter
müssen Kommunal-Abgaben in der Vollversammlung der Gemeindevertreter beschließen
;nur die Trink- und Abwasserverbände schließen sich selbst aus,
und beschließen hoheitliche Gebührensatzungen mit nur einer Stimme je
Gemeinde; vertreten durch einen "delegierten" Gemeindevertreter. Derlei
beschlossene Satzungen sollen angeblich die selbe Rechtskraft haben wie
Satzungen, die in der Vollversammlung beschlossen werden.
So bestimmt eine kleine Minderheit "Delegierter" über eine große
Mehrheit der gewählten Vertreter des Volkes.
Es liegen unserer Meinung nach unbemerkt von der Bevölkerung Grundsatzverstöße gegen die
demokratischen Grundregeln vor, die vorschreiben, dass Kommunalabgaben grundsätzlich
von einer Mehrheit aller gewählten Vertreter des Volkes beschlossen werden
müssen.
Beispiel Jänschwalde:
Bürgermeister Schwietzer und Amtsdirektorin=Verbandsvorsteherin Hölzner
behaupten auf Bürgerfragen nach der Satzung für Altanschliessergebühren:
"Die Satzung brauchen wir nicht erklären, die wird im TAV beschlossen".....und
auf weitere Rückfrage:"Die Satzung brauchen wir nicht beschließen, dafür haben
wir einen Vertreter Delegiert, der das dort im Abwasserverband beschließt." (Generalvollmacht
erteilet ?)
Es handelt sich um ein deutschlandweites aushebeln aller demokratischen
Grundregeln durch die Abwasserzweckverbände!
Möglicherweise brächen in der Vollversammlung der Gemindevertreter Proteste aus,
die man im Abwasserzweckverband garnicht haben will; denn schließlich müssten
alle Flächen von allen Betrieben und alle Flächen von allen
Wohnungsgesellschaften und alle Flächen von jedermann Bescheidet werden....Führt das zwangsläufig zur Landflucht, zur
Aufgabe von Betriebsflächen im Osten,
zur Ummeldung von Hauptgeschäftssitzen, und schon fließen die Steuereinnahmen in
andere Kommunen?....
Wer kann sich noch erinnern? " gehörlos, blind,
sprachlos "