Öffentliche Auslegung zum Zwecke 
eines Zwangseintrag im Grundbuch, während 
eines laufenden Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Cottbus...
 
gegen diesen Zwangseintrag während des laufenden Verfahrens beim 
Verwaltungsgericht 
Cottbus wurde sowohl beim Amtsgericht Guben als auch beim Oberverwaltungsgericht
Brandenburg Widerspruch eingelegt....Brandenburg ist aber in Grundbuchsachen 
eine 
Sackgasse die nicht nach
Karlsruhe führt...