Öffentliche Auslegung zum Zwecke
eines Zwangseintrag im Grundbuch, während
eines laufenden Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Cottbus...
gegen diesen Zwangseintrag während des laufenden Verfahrens beim
Verwaltungsgericht
Cottbus wurde sowohl beim Amtsgericht Guben als auch beim Oberverwaltungsgericht
Brandenburg Widerspruch eingelegt....Brandenburg ist aber in Grundbuchsachen
eine
Sackgasse die nicht nach
Karlsruhe führt...