Altanschließergebühr ist
Pflicht oder Nicht
Entgegen vielerlei Pressebehauptungen wird jeder Bürger, der das Kommunalabgabengesetz
und seine Verwaltungsvorschrift selbst liest; ganz deutlich verstehen
dass es den Kommunen nur die Möglichkeiten zur Abgabenerhebung einräumt; Es gibt
allerdings keinerlei Abgabenzwang!!!
Antwort auf die oben gestellt Frage lautet deshalb:
Nein, sie ist keine Pflicht!
Es gibt keinerlei staatlich verordneten Gebührenzwang.
Wenn die Abwasserverbände eine Möglichkeit erahnen; an größere Mengen Geld zu
leicht und unbeschwerlich heranzukommen, dann werden oft auch die
demokratischen Regeln überfahren und die Gemeindevertreter, die letztendlich der
Satzung zustimmen müssen mit allerlei Mitteln überzeugt......denn die gewählten
Gemeindevertreter müssen der Satzung der Abwasserverbände zugestimmt haben;
sonst gilt die Satzung nicht! Und ohne Satzung kein Recht zum Plündern!!!!
Das
Kommunalabgabengesetz eröffnet den Gemeinden die Möglichkeit
Gebühren zu erlassen! es gibt keine Gebührenpflicht!
die
Verwaltungsvorschrift erläutert Details.
Die Satzung zur Altanschliesser-Bescheidung wurde in Peitz mit 7 Stimmen
beschlossen!
Achso ???
Soso...