Nach dem „Hörensagen“(sagt die Polizei) gab es (unlautere) Vorgespräche!

Die Unternehmen, die den „größten Brocken“ schlucken müssen durften zu der Absicht der Erhebung einer „Altanschließergebühr“ Stellung nehmen, bevor diese Altanschließergebühr noch gar nicht beschlossen war….

 

Es gab (unlautere) Vorgespräche hinter dem Rücken der betroffenen Bevölkerung, mit unterschiedlichem Ergebnis:

Während eine Wohnungsgesellschaft die Forderung der Gewap zur Altanschließergebühr

als akzeptabel hinnahm, (denn es wird ja auf die Mieter umgelegt) ließ eine andere Wohnungsgesellschaft verlauten, man werde in diesem Falle eine Musterklage anstreben.

 

 

Wie www.night-letter.de erfahren haben will betreut Rechtsanwalt Dr.Zien in Peitz nicht nur den Trink-und Abwasserverband;

sondern auch die Wohnungsbau- und verwaltungsgesellschaft "Vorpsreewald" mbH mit Sitz in Peitz.

 

  

 

Ob mit anderen Betrieben die auch über große bebaute, anrechenbare Flächen verfügen

Ebenfalls vor der Beschlussvorlage Kontaktversuche bestanden ist zurzeit noch nicht bekannt!

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