Kosten auf Bürgerseite
Bescheid über 13.597,14 Euro erhalten am 16.2.2011
widerspruch eingereicht am 17.2.2011
verfrüht zum Gericht: am 23.2.2011
Datum....Vorauszahlung Gerichtskosten (für später zurückgezogene erste Klage)
243,50 Euro ohne eigenen Anwalt...hahaha
24.6.11 Anwaltskosten der Gegenseite für Zurückgezogene
Klage Frau ST...aus Bonn 570,68+8,05Zinsen=
info:(Der Trink-und Abwasserverband Hammerstrom Malxe Peitz lässt sich
von RAin St... aus Bonn verteten )
Widerspruchsbescheid erhalten am.17.5.2011...
Anwaltskosten eigene Seite zu zahlen als Vorauszahlung
am 12.7.2012 Geschäftsgebühr 735,80
Euro
Postpauschale 20,-- Euro
Mehrwertsteuer 143,60 Euro
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insgesamt
899,40 Euro
Klage zum Vw-GerichtCottbus am 18.6.2012
Gerichtskostenvorschuss zu zahlen am 14.7.11
726,00 Euro
Angesetzer Verhandlungstermin 11.09.2012
Berichterstatter gibt der Beklagtenseite den richterlichen Vermerk,:
"Die Satzung über die Erhebung von
Abwasseranschlussbeiträgen des Trink- und Abwasserverbandes
Hammerstrom/Malxe-Peitz
vom 17.Juni 2010 (ABS 2010) dürfte unwirksam sein."
Gegenseite erklärt: "Der Streitgegenständlichen
Bescheid in Form des Widerspruchsbescheides wird aufgehoben."
Verwaltungsgericht hebt angesetzten Verhandlungtermin auf, weil Kläger am
7.9.2012 klaglos gestellt wurde.....
Kosten für Terminsgebühr eigene Seite: entfallen
Rückzahlung der Terminsgebühren: Gegenseite: entfallen
Rückzahlung der Anwaltskosten Gegenseite laut Kostenfestsetzungsbeschluss:
1.141,40 Euro nebst Zinsen
Summe Zinsbeträge 37,46 Euro bei Gesamtkosten von 1.141,40 Euro (Zeitraum
27.9.12-19.2.13)
Kostenrechnung Prozessachen ermäßigt, weil ausgefallener Termin:242 Euro
Dadurch entsteht eine Gutschrift an den Kläger in Höhe von 484 Euro
(zu den oben gezahlten 726 Euro)
Satzung Neufassung am 07.11.2012 durch die
gewählten Gemeindevertreter im TAV
(Trink-und Abwasserverband)
Bescheid über 45.373,07 Euro erhalten am 5.12.2012.
Frage:
Erhalten nun alle Bürger die dreifache
Bescheidsumme,
oder nur "Kläger"
Widerspruch privat eingelegt am 13.12.12
Anwalt mit vollständiger Formulierung des Widerspruch beauftragt:.....
Antrag auf Anwaltskostenhilfe angefordert
Antrag auf Gerichtskostenhilfe angefordet
Anhörung zum neuen Bescheid am 13.2.2013 eingetroffen
Anwalt mit Stellungnahme zur Anhörung beauftragt
Die neuen Kosten: (Auskunft der Gerichtskostenstelle) Gegenstandswert bis 50.000
Euro
Geschäftsgebühr eigener Anwalt 1.359,80 Euro
Postpauschale
20,- Euro
Mehrwertsteuer
262,16 Euro auch wenn der Mandant von der
Mehrwqertsteuer befreit ist!
Gesamtgebühr neue Anwaltskosten durch neuen Bescheid:
1.662,86 Euro
weiterhin entstehen mit einreichen der Klage 3 Gerichts-Kosten-Gebühren in Höhe von
insgesamt 1.368,-Euro
(sowie weitere Anwaltskosten als Prozessgebühr/Verfahrensgebühr zum
Verahndlungstermin in Höhe von 1.359,80 plus Mehrwertseuer
also mindest nochmals 1.348,86 Euro ohne Postpauschale ... s.o.)
Eben aus diesen Gründen nehmen Betroffene die Empfehlung in Anspruch
Gerichtskostenhilfe und Anwaltskostenhilfe zu
beantragen,
die unabhängig von der später zu empfangenen Sozalhilfe gestellt werden können;
falls man das Verfahren auch in zweiter Instanz oder in dritter Instanz verliert..........
Kosten-Zusammenfassung:
243,50 Gerichtsgebühr 1.
= 243,50
570,68 Anwalt Gegenseite 1
= 814,18
8,05 Zinsen 1
= 822,23
899,40 Anwalt 2
= 1.721,63
726,00 Gericht 2
= 2.447,63
- 484,00 Grutschrift gericht 2
= 1.963,63
-1.141,40 Kostenguschrift Gegenseite Gericht 2 (Beggründung
des Gerichts)
= 822,23
1.662,86 Anwalt 3 wegen neuem Bescheid über 45.373,07 erhalten
= 2.485,09
1.368,00 EuroGerichtsgebühr wegen neuem Bescheid erwartet
= 3.853,09
Alle Zahlen in Euro zum einreichen einer gültigen 3. Klage in erster
Instanz bei Gericht.
Die Mitarbeiter des Trink-und Wasserverbandes bilden sich ein,
sie bekämen nochmals freien Zutritt zu Ihren Rohren IN 6 METER TIEFE im
Grundstück des Klägers
hahahahahahahahahahahaha