Fremde Rohre im eigenen Grundstück und
extrem hoher Bescheid
Ein
Eigentümer eines Grundstückes in Jänschwalde Ost wunderte sich nicht schlecht,
als ihm der Trink-und Abwasserverband im Jahre 2011 einen
Altanschließerbescheid über 13.597,14 Euro
ins Haus sendete, obwohl die Herrschaften wussten, dass in dessen Grundstück
ihre eigenen Rohre in fremden Grundstück liegen, und den Wert des Grundstücks
mindern und den Zustand des Grundstücks stören.
Der Eigentümer dachte sich, dann wird er die Flächen zum selben Wert an den TAV
verkaufen und hätte dann Ruhe; ....denn:
Es wird nicht nur freier Zugang gefordert, es wurde auch zu
Kanlreinigungszwecken ungefragt über den Zaun geklettert...
und dennoch eine Altanschlussgebühr verlangt....
Eine Trinkwasser-Leitung von 25 Zentimeter Durchmesser durchquert
das Gesamte Grundstück auf der gesamten Frontlänge von 164 Metern....
Eine Hydrant-Leitung von 35 Zentimeter Durchmesser durchquert
das Gesamte Grundstück auf der gesamten Frontlänge von 164 Metern
Eine Abwasser-Leitung aus Betonrohr von
innen 60 Zentimeter Durchmesser und außen 85 Zentimeter Durchmesser durchquert
das Gesamte Grundstück auf der gesamten Frontlänge von 164 Metern und noch
mehr....
Da dachte sich der verärgerte Eigentümer, er lade die verantwortlichen
Ingenieure Herrn Peters und Herrn Koalik zur Grenzbesichtigung ein.....
gesagt getan;
und niemand konnte fortan behaupten, dass er seinen 20jährigen Machtschlaf
vertan hätte....alle waren nun genau so wie früher schon über alles richtig
informiert!
Allerdings will Macht auch Macht haben...
So veranlasste Landrat Harald Altekrüger auf Antrag der Ingenieure des TAV Peitz
und seines Vorstandes
einen zwangsweisen Eintrag der Rohre im
Grundbuch des Eigentümers
mittels öffentlicher Auslegung, gegen welche es keinerlei rechtliche
Möglichkeiten der Eigentümer gegen den
Grundbucheintrag gibt.
(kein Einzelfall).
Da lachten sich die Mitarbeiter des TAV herzlich ins eigene Fäustchen und legten
sich nicht wieder in den nächsten
Machtschlaf.
Denn sie wussten schon, dass Eigentümer im Oberverwaltungsgericht Brandenburg
in Grundbuchsachen keine Widerspruchsmöglichkeit erhalten; und der
Widerspruch
des Eigentümers natürlich zurückgewiesen wird...!
Sie Überzeugten schnell noch die 7 Gemeindevertreter, welche die Satzungen
erlassen dürfen, dass man nun von dem strittigen Eigentümer gleich die dreifache
Gebühr verlangen müsse.....und so kam der
Bescheid über 45.373,07 Euro
zustande; welcher nun natürlich
Kopfschütteln, Unverständnis und Fragen nach der nächsten Wahl aufwerfen....
denn nun müssen alle Eigentümer von allen Grundstücken die dreifache Gebühr
zahlen, oder die Satzung ist wider
unwirksam wie beim ersten mal ?
Da kam jemand auf die Idee, mal im Internet zu recherchieren und fand die
13 Fragen an die Vollversammlung
der Gemeindevertreter......
und hiernach verfasste jemand die 33 Fragen zur Altanschliesser-Satzung des
Trink-und Abwasserverband, die gar schier niemand recht zu beantworten weiß, wie
es dazu kam.......